Bisher haben gesetzliche Krankenkassen keinen Beitrag zur professionellen Zahnreinigung (PZR) geleistet – die Prophylaxemaßnahme mussten Patienten privat bezahlen. Doch dieses Jahr wurden die Behandlungsrichtlinien für Parodontalerkrankungen aktualisiert – und dies hat auch für die PZR Folgen. Da es sich bei einer Parodontitis um eine chronische Krankheit handelt, ist nicht nur ein einzelner Eingriff zur Behandlung nötig, sondern auch eine ständige Nachkontrolle und Sicherung des Behandlungserfolgs. Ein wichtiger Bestandteil dieser Sicherung ist eine entsprechende Zahnhygiene, zu der zweifelsohne auch eine PZR gehört. Um die Patienten noch mehr dazu zu motivieren, übernehmen die Kassen zukünftig die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung – vorausgesetzt, diese wird im Rahmen einer Parodontosebehandlung durchgeführt. Je nach Schwere der Krankheit werden die Kosten für bis zu zwei Jahre nach einem Eingriff übernommen – in besonderen Fällen auch darüber hinaus.
Quelle: implantate.com | Bild: Adobe Stock